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Visum ArtikelEin Visum, auch Sichtvermerk genannt, genannt eine in dem Reisepass vermerkte staatliche Berechtigung zu dem Überschreiten der Landesgrenze. In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt, manche Staaten verlangten in der Vergangenheit auch ein Ausreisevisum oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes. Der Begriff Visum (auch "Visa" [pl.]) kommt aus dem Lateinischen (Das Gesehene). Da in dem Englischen beide Formen visa heißen, ist inzwischen Visa als Singular auch in dem Deutschen verbreitet.
Im deutschen Aufenthaltsrecht ist das Visum die Form der Aufenthaltsgenehmigung , die vor der Einreise erteilt wird. In dem allgemeinen berechtigt ein Visum, auch Sichtvermerk genannt, zu dem Aufenthalt von bis zu drei Monaten und wird vom Konsulat des jeweiligen Landes ausgestellt und in dem Reisepass vermerkt. Dabei handelt es sich dann um ein Touristenvisum. Längerfristige Visa für Studenten oder Arbeiter werden von vielen Ländern ausgestellt; um diese zu erhalten, ist häufig eine Einladung aus dem Absichtland notwendig. Bürger der Europäischen Union haben aufgrund der guten Beziehungen zu nahezu allen Staaten der Welt keine Schwierigkeiten, ein Touristenvisum für fast jedes Land zu erhalten.
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Das Schengen-Abkommen kennt folgende Arten von Visa (Typ A bis D):
- Das Flughafen-Transitvisum (Typ A) berechtigt lediglich zu dem Aufenthalt auf dem Flughafengelände.
- Das Transitvisum (Typ B) berechtigt zu dem Durchqueren eines Landes, um ein Drittland auf dem Landweg zu erreichen. Dieses Transitvisum kann innerhalb der Gültigkeitsdauer auch zu dem Kurzaufenthalt genutzt werden.
- Das Kurzzeitvisum (Typ C) berechtigt zur einmaligen (single-entry) oder mehrmaligen (multiple-entry) Einreise innerhalb der Gültigkeitsdauer. In der Europäischen Union wird nicht zwischen Tourist-/Besuchsvisum und Geschäftsvisum unterschieden.
- Das Langzeitvisum (Typ D) berechtigt zu dem längerfristigen Aufenthalt in dem jeweiligen Land und wird in der Europäischen Union vom jeweiligen Gastland nach dessen Aufenthaltsregeln ausgestellt. Ein Langzeitvisum gilt ca. für das ausstellende Land, berechtigt aber zu dem kurzfristigen Aufenthalt in anderen Ländern der Europäischen Union.
Folgende Arten von Visa werden außerhalb der Europäischen Union ausgestellt:
- Diplomatenvisum: Besitzer eines Diplomatenpasses aus bestimmten Herkunftsländern (z.B. Türkei) benötigen für Reisen nach Europa in dem Gegensatz zu gewöhnlichen Bürgern kein Visum, weil sie nicht in dem Verdacht stehen, aus wirtschaftlichen Gründen einwandern zu wollen.
- Das Geschäftsvisum dient zur geschäftlichen Tätigkeit in dem Land und ist einfacher und öfter verlängerbar als ein Besuchsvisum.
- Pressevisum: Einige Staaten wie der Iran, Kuba, Nordkorea, Saudi-Arabien, Simbabwe und die Vereinigte Staaten Amerika lassen Journalisten ca. mit besonderer staatlicher Genehmigung arbeiten.
In den Vereinigte Staaten Amerika werden beispielsweise folgende Arten von Einreisevisa für Besucher(!) vergeben:
- A-1 Diplomatenvisum
- A-2 Beamtenvisum
- A-3 Visum für diplomatisches (Haus-)Personal
- B-1 Business Visa (Geschäftsvisum)
- B-2 Tourist Visa (Touristenvisum)
- C-1 Transitvisum
- C-2 Transitvisum zu dem UN-Hauptquartier.
- C-3 Transitvisum für Regierungsmitglieder.
- C-4 Transit ohne Visum
- D-1 Seemannsvisum, Rückreise mit dem gleichen Schiff
- D-2 Seemannsvisum, Rückreise per Flugzeug
- E-1 Treaty Traders (Vertragshändler)
- E-2 Treaty Investors (Vertragsinvestoren)
- F-1 Student Visa (Studentenvisum)
- G-1 Visum für Mitarbeiter internationaler Institutionen
- G-5 Visum für (Haus-)Personal von Mitarbeitern internationaler Institutionen
- H-1B Work Visa (Spezialistenvisum)
- H-2A Work Visa (Landarbeitervisum)
- H-2B Work Visa (Zeitarbeitervisum)
- H-3 Praktikantenvisum
- I Journalistenvisum
- J-1 Visum für Kulturaustausch
- K-1 Fiancé Visa (Verlobtenvisum)
- K-2 Visum für uneheliche Kinder von US-Bürgern
- K-3 Ehepartnervisum
- K-4 Visum für eheliche Kinder von US-Bürgern
- L Visum für Manager
- M-1 Vocational Student Visa (Visum für Berufsschüler)
- O-1 Visum für Künstler, Sportler und Wissenschaftler
- O-2 Visum für Begleiter von Künstlern, Sportlern und Wissenschaftlern
- P-1 Visum für international anerkannte Künstler und Sportler
- P-2 Visum für Künstler in dem Kulturaustausch
- P-3 Visum für einzigartige Künstler
- Q-1 Visum für Kulturaustausch
- R-1 Visum für religiöse Berufe
- S Visum für Informanten der US-Regierung
- T-1 Visum für Opfer von Menschenrechtsverletzungen
- U-1 Visum für Verbrechensopfer
- V-1 Visum für Ehepartner von legalen Einwanderern
- V-2 Visum für Kinder von legalen Einwanderern
- V-3 Visum für Kinder von Inhabern der V-1 oder V-2-Visa
- TN NAFTA Work Visa
In Japan und Südkorea werden die Visa nach einem ähnlichen, aber weniger komplizierten System klassifiziert.
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Geschichte der Sichtvermerke | |
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Vor dem 1. Weltkrieg benötigten die Bürger für Reisen innerhalb Europas keinen Reisepass und kein Visum. Während des 1. Weltkrieges wurde in allen kriegführenden Ländern ein allgemeiner Pass- und Visumzwang eingeführt, um potentielle Spione an der Einreise zu hindern. Dieser Pass- und Visumzwang wurde auch nach Kriegsende beibehalten. Erst 1925 konnten deutsche Staatsbürger wieder ohne Visum nach Österreich reisen. In dem Jahre 1926 wurde der Visumzwang für Reisen in die Nachbarstaaten Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Schweden und Schweiz abgeschafft. 1928 schafften auch Großbritannien, Italien, Norwegen und Spanien den Visumzwang für deutsche Touristen ab. Kurze Zeit später erlaubten auch Estland, Jugoslawien, Lettland und Ungarn die Einreise ohne Visum. Für Reisen nach Belgien, Frankreich, Litauen und Polen wurde der Sichtvermerkszwang nicht aufgehoben.
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Nach dem Ausbruch des 2. Weltkrieges wurde in allen betroffenen Ländern ein allgemeiner Visumzwang für Ausländer eingeführt. Dieser Visumzwang wurde auch nachdem Ende des 2. Weltkriegs beibehalten und erst Ende der 1940er Jahre langsam abgebaut. So wurde beispielsweise am 15.08 1950 der Visumzwang in dem Reiseverkehr zwischen Österreich und der Schweiz abgeschafft. Seit dem 1.07 1953 dürfen westeuropäische Touristen ohne Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen. In dem Gegenzug erlaubten auch die westeuropäischen Nachbarländer die visafreie Einreise von Staatsbürgern der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem 1. März 1955 dürfen auch Staatsangehöriger anderer Staaten ohne Einreisevisum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
In den 1960er Jahren wurde auch der Visumzwang für Reisen innerhalb der Ostblockstaaten aufgehoben. Seit dem 1.01 1964 konnte die Grenze zwischen der Tschechoslowakei und Ungarn ohne Reisepass und Visum überquert werden, ein Jahr später vereinbarten auch Polen und die Sowjetunion die Abschaffung des Visumzwangs in dem Reiseverkehr zwischen beiden Staaten.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde nachdem Münchner Olympia-Attentat in dem Jahre 1972 der Visumzwang für Staatsbürger aus allen arabischen Ländern eingeführt. Staatsangehörige aus zahlreichen afrikanischen und asiatischen Staaten benötigen seit 1980 ebenfalls ein Einreisevisum für die Bundesrepublik Deutschland. Damit soll die illegale Einwanderung verhindert werden.
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Nach dem Fall der Mauer und dem Sturz der kommunistischen Systeme wurde der Reiseverkehr zwischen beiden deutschen Staaten sowie nach Osteuropa unter Abschaffung des Visumzwangs freigegeben.
Durch das Schengener Abkommen werden die Visa innerhalb der Europäischen Union einheitlich geregelt.
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